Liegeplatzverwaltung |
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Software-Leasing |
Neben dem Kauf unserer Software, bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit unser Produkt zu leasen. Dadurch verteilen Sie die Anschaffungskosten auf mehrere Jahre und können Ihre Lizenz während der Laufzeit des Leasingvertrages immer auf Ihre Bedürfnisse anpassen. |
Der Kaufpreis der Lizenz, die Sie erwerben wollen, wird beim Leasing auf fünf Jahresraten aufgeteilt. Sie zahlen somit jedes Jahr ein fünftel des Kaufpreises sowie die Wartungsgebühr. Der Leasingvertrag läuft, wenn Sie ihn nicht vorzeitig kündigen, fünf Jahre. Sie können den Leasingvertrag jedes Jahr zum Fälligkeitstermin kündigen. Am Ende der Leasingzeit erhalten Sie Ihre Lizenz unbefristet (wie bei einem Kauf). |
Voraussetzungen für den Abschluss eines Software-Leasings
Voraussetzung für das Leasing unserer Software ist der Abschluss eines Wartungsvertrages. Das Leasing bezieht sich ausschließlich auf den Lizenzpreis für das Yachtclubverwaltungsprogramm. Etwaige Datenbanklizenzen für Mehrplatzversionen werden immer zum Zeitpunkt des Erwerbes berechnet. Dienstleistungen, wie Installation und Schulung, werden immer zu dem Zeitpunkt abgerechnet, zu dem sie erbracht werden. |
Erweiterung Ihrer Lizenz während der Leasingzeit
Die Erweiterung Ihrer Lizenz während der Leasingzeit ist jederzeit möglich. Unter einer Erweiterung verstehen wir die Erhöhung der Anzahl der verwalteten Liegeplätze oder die Aktivierung zusätzlicher Optionen. Bei einer Erweiterung wird ein Fünftel des Aufpreises zwischen Ihrer bisherigen Lizenz und der erweiterten Lizenz zur aktuellen Leasingrate hinzugerechnet. Diese Hinzurechnung erfolgt nur zu drei Viertel, wenn die Erweiterung weniger als 9 Monate vor dem nächsten Fälligkeitstermin liegt, nur zur Hälfte, wenn die Erweiterung weniger als 6 Monate vor dem nächsten Fälligkeitstermin liegt und nur zu einem Viertel, wenn die Erweiterung weniger als 3 Monate vor dem nächsten Fälligkeitstermin liegt. Ab dem nächsten Fälligkeitstermin wird dann die erhähte Leasingrate berechnet, die Restlaufzeit des Leasingvertrages bleibt unverändert. |
Einschränkung Ihrer Lizenz während der Leasingzeit
Bei Leasingverträgen ist auch die nachträgliche Einschränkung Ihrer Lizenz möglich. Unter einer Einschränkung verstehen wir die Verminderung der Anzahl der verwalteten Liegeplätze oder die nachträgliche Abschaltung von Zusatzoptionen. Eine Einschränkung der Lizenz können Sie immer nur zum Fälligkeitstermin Ihres Leasingvertrages vornehmen. Ab dem Fälligkeitstermin, zu dem Sie die Einschränkung wünschen, wird dann nur noch ein Fünftel des Kaufpreises der eingeschränkten Lizenz als Leasingrate berechnet, die Restlaufzeit des Leasingvertrages bleibt unverändert. |
Erwerb der Software nach dem Ende des Leasingvertrages |
Nach dem Ablauf des Leasingvertrages nach fünf Jahren wird Ihre Lizenz ohne weitere Kosten unbefristet frei geschalten, wenn Sie Ihre Lizenz während der Leasingzeit nicht erweitert oder eingeschränkt haben. |
Wenn Sie während der Leasingzeit Ihre Lizenz erweitert oder eingeschränkt haben oder den Leasingvertrag zu einem Fälligkeitstermin vorzeitig gekündigt haben, ergeben die gezahlten Raten nicht den Kaufpreis Ihrer Lizenz. Daher können Sie nun wählen, ob und in welchem Umfang Sie das Yachtclubverwaltungsprogramm zukünftig nützen wollen. Wenn Sie nach Ende des Leasingvertrages oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Lizenz kaufen wollen, werden die bisher gezahlten Leasingraten auf den Preis dieser Lizenz angerechnet. Sie müssen nur die Differenz bezahlen. Sollten die gezahlten Leasingraten höher sein als der Kaufpreis der gewünschten Lizenz, erfolgt keine Rückerstattung, der verbleibende Differenzbetrag wird aber bei zukünftigen Lizenzerweiterungen angerechnet. |
Nach dem Ende des Leasingvertrages, können Sie wählen, ob Sie weiterhin einen Wartungsvertrag abschließen wollen oder nicht. |